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Ein Zusammengehen der neu gegründeten Bundeskulturstiftung mit der schon seit längerem bestehenden Kulturstiftung der Länder rückt näher. Nach der Bundestagswahl rechnet Generalsekretärin Karin von Welck mit Bewegung in dieser Frage, wie sie am Freitag bei der Vorlage ihres neuesten Tätigkeitsberichts sagte. Es sei eh ein „kleiner Geburtsfehler“ der Länder-Kulturstiftung gewesen, so Welck, „dass wir nicht von Anfang an den Namen ‚Kulturstiftung der Länder und des Bundes‘ haben“, da der Bund bereits die Hälfte des Förderetats trage. Derzeit stehen der 1988 gegründeten Kulturstiftung der Länder nach eigenen Angaben jährlich mehr als 17 Millionen Euro für „Erwerb und Bewahrung von national wertvollem Kulturgut“ zur Verfügung. Zu den Förderprojekten gehört der Ankauf des Archivs von Christa Wolf für die Berliner Akademie der Künste sowie die bildkünstlerischen Arbeiten von Günter Grass für das Günter-Grass-Haus Lübeck. Vorlässe nennt man diese Erwerbungen zu Lebzeiten. Ein Nachlass war die Privatbibliothek von Jürgen Kuczynski (1904 bis 1997) für Zentral- und Landesbibliothek Berlin. Weitere Anschaffungen betreffen Edvard Munchs „Abschied“ (1913) für die Kunstsammlungen Chemnitz und die Sammlung Marzona für den Hamburger Bahnhof in Berlin.