unterlassungsklage gegen die taz: Illegale Forschungen
Humangenetiker gehen gegen Medien vor
Medien, die über den Würzburg/Eisinger Skandal berichten, können fast mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie in der einen oder anderen Form einen Brief von den Würzburger Humangenetikern oder deren Anwälten erhalten: Beschwerdebriefe, Unterlassungsaufforderungen oder gar eine Klageschrift. Betroffen sind unter anderem Bayerischer Rundfunk, ZDF, Süddeutsche Zeitung, Main-Post und Berliner Zeitung. Auch die taz erhielt, nachdem sie vor fast genau einem Jahr unter dem Titel „Illegale Forschungen an Behinderten“ über den Vorfall berichtet hatte, von dem Stuttgarter Anwaltsbüro der Humangenetiker eine Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Mehrere Punkte wurden moniert. Die aufgestellten Behauptungen seien unrichtig, verletzten die Persönlichkeitsrechte der Humangenetiker und stellten eine „üble Nachrede und Verleumdung“ dar. Die Professoren Holger Höhn und Tiemo Grimm wehrten sich unter anderem gegen die Behauptung, es seien „heimliche Blutzapfer“ am Werk gewesen und sie hätten „illegale Forschungen an Behinderten vorgenommen“. Auch ein in der taz abgedrucktes Zitat aus einem Brief der Vorsitzenden des Eisinger Elternbeirates an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtag sollte die taz nicht mehr wiedergeben dürfen. Inzwischen ist auch eine Klage auf Unterlassung gegen die Elternbeiratsvorsitzende anhängig.
Nachdem sowohl die taz als auch Klaus-Peter Görlitzer, der Autor des damaligen Artikels, die Unterschrift verweigerten, kam es im Juni zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart. Die Äußerung, „Humangenetiker der Universität Würzburg hätten illegale Forschungen an Behinderten vorgenommen“, sei nicht nur eine zulässige Meinungsäußerung, urteilte das Landgericht, sondern die Behauptung „illegal“ sei „auch wahr“ (Aktenzeichen: 17 O 79/2000). Auch der Abdruck des Zitats sei eine zulässige Meinungsäußerung. Lediglich bei der Ankündigung, in der von „Heimlichen Blutzapfern“ die Rede war, folgten die Richter der Argumentation der Kläger: Die siebenzeilige Ankündigung, die eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ wiedergebe und geeignet sei, den „Ruf“ der Kläger zu gefährden, sei ein eigenständiger Artikel, in dem die Humangenetiker als „heimliche Blutzapfer“ bezeichnet werden. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird im März stattfinden.
WOLFGANG LÖHR
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