unseriöse gentests: Bisher nur Ankündigungen
Seltene Einigkeit im Bundestag. Alle Fraktionen bekannten sich gestern dazu, dass ein Gentest-Gesetz notwendig sei. Doch bisher sind das nur Lippenbekenntnisse. Denn wiederholt hieß es in den letzten Jahren aus Regierungskreisen: Demnächst werde ein Gentest-Gesetz vorgelegt. Geschehen ist bisher nichts. Nur die Grünen sind aktiv geworden, sie haben jetzt einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Es ist ihr zweiter Anlauf. Schon vor zwei Jahren, als sie noch zusammen mit der SPD die Bundesregierung stellten, kursierte ein grüner Entwurf. Jetzt werden sich die Ausschüsse erst einmal mit dem Gesetz beschäftigen müssen. Ob es dann dabei bleibt, dass gesetzliche Regelungen möglichst schnell auf den Weg gebracht werden, bleibt abzuwarten. Dabei besteht schon lange Regelungsbedarf. Denn zunehmend drängen Unternehmen auf den Markt, die gegen viel Geld dubiose Gentests anbieten, deren Aussagekraft oftmals die Nulllinie nicht übersteigt. Derartigen Geschäftemachern kann nur das Handwerk gelegt werden, wenn grundsätzlich gilt: Gentests dürfen nur vom Arzt verordnet werden, und es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen. Streit wird es sicherlich auch beim Datenschutz geben. Denn an diesem Punkt ist auch das rot-grüne Gesetz gescheitert. Der damalige Innenminister Otto Schily wollte einen Zugriff seiner Sicherheitsbehörden auf die genetischen Daten von Patienten zugesichert bekommen. Und sein Nachfolger wird vermutlich die gleiche Position vertreten. WOLFGANG LÖHR
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