: überwachen
In Deutschland
In Deutschland sind Telefongesellschaften schon seit den 20er-Jahren verpflichtet, der Polizei ihre Daten zu übermitteln. Doch erst mit Digitalisierung des Telefonverkehrs wurde die alte Bestimmung wieder relevant. Im Dezember passte der Bundestag die Regelung an rechtsstaatliche Bedürfnisse an und schränkte den Zugriff der Polizei etwas ein.
Seit Januar regelt die Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung die Überwachung von E-Mails, SMS und des Internet-Telefon-Verkehrs. Überwachungs-Schnittstellen müssen nur Online-Anbieter und Telefongesellschaften mit mehr als 2.000 Kunden bereitstellen. Krankenhäuser, Hotels, Unternehmen und kleine Provider müssen die Polizei nur im Einzelfall unterstützen. Deren Nutzung der Daten ist nur bei der Verfolgung schwerer Verbrechen möglich und bedarf einer richterlichen Anordnung.
Die neue konservative Mehrheit im Bundesrat hat am 31. Mai einen Gesetzentwurf beschlossen, der Online-Provider verpflichtet, die Benutzer-Daten des Internets ein halbes Jahr zu speichern. Die Polizei könnte dann klären, wer wann welche Seite angeklickt hat. Der Bundestag wird voraussichtlich nicht mehr vor der Wahl über diesen Gesetzentwurf abstimmen. CHR
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