: überwachen
In Deutschland
In Deutschland sind Telefongesellschaften schon seit den 20er-Jahren verpflichtet, der Polizei ihre Daten zu übermitteln. Doch erst mit Digitalisierung des Telefonverkehrs wurde die alte Bestimmung wieder relevant. Im Dezember passte der Bundestag die Regelung an rechtsstaatliche Bedürfnisse an und schränkte den Zugriff der Polizei etwas ein.
Seit Januar regelt die Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung die Überwachung von E-Mails, SMS und des Internet-Telefon-Verkehrs. Überwachungs-Schnittstellen müssen nur Online-Anbieter und Telefongesellschaften mit mehr als 2.000 Kunden bereitstellen. Krankenhäuser, Hotels, Unternehmen und kleine Provider müssen die Polizei nur im Einzelfall unterstützen. Deren Nutzung der Daten ist nur bei der Verfolgung schwerer Verbrechen möglich und bedarf einer richterlichen Anordnung.
Die neue konservative Mehrheit im Bundesrat hat am 31. Mai einen Gesetzentwurf beschlossen, der Online-Provider verpflichtet, die Benutzer-Daten des Internets ein halbes Jahr zu speichern. Die Polizei könnte dann klären, wer wann welche Seite angeklickt hat. Der Bundestag wird voraussichtlich nicht mehr vor der Wahl über diesen Gesetzentwurf abstimmen. CHR
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen