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thema des tages

Liberalisierung im ÖPNV

Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird das EU-Wettbewerbsrecht auch in Deutschland angewandt werden müssen. Dann heißt es, alle Dienste, die Busse und Bahnen verrichten, müssen ausgeschrieben werden. Alle Anbieter müssen auf den Prüfstand. Herbe Zeiten für Berlins OPNV-Monopolunternehmen.

Außerdem will der Europäische Gerichtshof bis zum Sommer darüber urteilen, ob die Zuschüsse an die kommunalen Bestandsunternehmen – wie etwa S-Bahn und BVG – „wettbewerbswidrige Beihilfen“ sind. Wenn ja, wird es kompliziert. Dann müsste der Berliner ÖPNV die Subventionen möglicherweise zurückzahlen.

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