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Die „extreme Haushaltsnotlage“

Nach dem gescheiterten Gespräch mit Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) über Entschuldungshilfen für Berlin will Rot-Rot heute die „extreme Haushaltsnotlage“ erklären und notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Eichel verweigert Mittel zur Haushaltssanierung, weil Berlin kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe. Dagegen kommt ein dem Senatsbeschluss zugrunde liegendes Rechtsgutachten von Joachim Wieland zu dem Schluss, dass Berlin unverschuldet in die Haushaltsnotlage geraten sei: Grund für die Misere sei vor allem der abrupte Abbau der Bundessubventionen Anfang der 90er.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu einem ähnlichen Schluss. Mit dem Fall der Mauer seien riesige Integrationslasten auf die Hauptstadt zugekommen, im öffentlichen Dienst habe man überproportional viele Stellen im Ostteil übernehmen müssen, analysiert der DIW-Haushaltsexperte Dieter Vesper. Auch habe die Stadt die Infrastruktur im Ostteil sanieren müssen. Bis zum Fall der Mauer sei mehr als die Hälfte des Westberliner Haushaltes aus Bundesmitteln finanziert worden. Zu Beginn der 90er-Jahre habe sich der Bund aber binnen weniger Jahre aus der Verantwortung gezogen.

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