taz.mag nachtrag: Wo liegt eigentlich Hessen?
Im taz.mag vom vergangenen Wochenende berichtete unser Autorengespann Friedrich Küppersbusch und Ludger Fittkau von der letzten westdeutschen Todeskandidatin. Irma K. entging vor 51 Jahren der Exekution, weil drei Tage zuvor das neue Grundgesetz verkündet und damit die Todesstrafe abgeschafft worden war. Todesstrafe? Abgeschafft? In Deutschland?, fragte sich Leser Manfred Hartmann und informierte sich im Internet. Und tatsächlich, es gibt sie noch, die Todesstrafe: in der Hessischen Landesverfassung (www.landtag.hessen.de). „Bei besonders schweren Verbrechen“, heißt es da in Artikel 21, Absatz 1, kann ein Straftäter „zum Tode verurteilt werden“. Stand: 9. Dezember 2000. „Darf Hessen damit Mitglied der EU sein?“, das ist nun die Frage, meint Hartmann, und das doch nicht ganz zu Unrecht.
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