taz geht gegen Presseausschluss vor: Niederlage in erster Instanz
Die taz kämpft juristisch dagegen, dass die Polizei keine Journalisten auf das Gelände der besetzten Schule in Kreuzberg lässt. Und verliert in erster Instanz.
BERLIN taz | Die taz hat bei ihrem Versuch, juristisch gegen den Ausschluss der Presse von der besetzten Schule in Kreuzberg vorzugehen, in der ersten Instanz eine Niederlage erlitten. Am Freitagabend lehnt das Berliner Verwaltungsgericht den Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab.
Der Antrag sei unbegründet, so das Gericht. taz-Rechtsanwalt Jonny Eisenberg kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen. Der Beschluss sei „grotesk falsch“, weil er die „Grundrechtsbindung der Verwaltung bei der Ausübung des Hausrechts leugnet“, so Eisenberg.
Hintergrund ist die seit Dienstag laufende Räumung der von Flüchtlingen besetzten Schule. Den mehr als 200 Menschen, die dort seit eineinhalb Jahren leben, wurde das Angebot gemacht, in andere vom Senat gestellte Unterkünfte umzuziehen. Mindestens 40 von ihnen lehnen dies jedoch ab, weil sie befürchten, umgehend abgeschoben zu werden. Mehrere von ihnen haben gedroht, sich umzubringen, sollte die Schule von der Polizei gewaltsam geräumt werden.
Der Bezirk, der das Hausrecht über die einstige Schule hat, verweigert seit Mittwoch mit Verweis auf die Sicherheitslage generell den Zugang zur Schule. Auch Pressevertreter bilden dabei keine Ausnahme. Zahlreiche im Raum stehende Gerüchte, etwa über angeblich vorhandene Molotow-Cocktails im Haus, können von der Presse deswegen nicht überprüft werden. Ebensowenig der Zustand und die Zahl der Flüchtlinge, die sich noch in der Schule befinden.
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