taz-Serie Stadtwerk (3/3): Damit das Wasser warm bleibt
Der Berliner Energietisch fordert ein Stadtwerk, das ökologisch, demokratisch und sozial ist. Die taz beleuchtet dies in einer dreiteiligen Serie. Teil 3: Das faire Stadtwerk.
Das Licht ist aus, der Kühlschrank warm und das Radio läuft höchstens noch mit Batterien: Wer mit der Bezahlung seiner Stromrechnung um mindestens 100 Euro im Rückstand ist und Mahnungen ignoriert, dem kann der Versorger vier Wochen nach einer Sperrandrohung den Saft abdrehen (Link: Stromversorgungsverordnung).
8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11531.pdf:19.000 Mal ist das 2012 in Berlin geschehen. 8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-10596.pdf:Bis zu fünf Tage kann es erfahrungsgemäß dauern, bis der Strom wieder fließt. Dafür muss dann etwa das Jobcenter ein Darlehen zur Abzahlung in Aussicht gestellt haben. Zu den Schulden kommen allerdings noch mal knapp 100 Euro hinzu: in Berlin berechnet der Stromnetzbetreiber 43 Euro für die Unterbrechung und 52 für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Link: PDF, S. 7).
Solche Stromsperren soll das designierte Stadtwerk möglichst vermeiden, das sieht das Konzept des Energietisches vor. Es ist ein Baustein der „sozialen Gerechtigkeit“, die der Energietisch ebenso zum Geschäftszweck erheben will wie ökologische Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Stadtwerk soll Energiearmut in der Stadt entgegenwirken. Viele verbinden damit die Hoffnung auf niedrigere Strompreise, obwohl das Volksbegehren dies nirgendwo verspricht.
Es wäre auch kaum möglich, sagt Unternehmensberater Christof Schorsch, der schon für mehrere Stadtwerke gearbeitet hat: „Der Endkundenpreis im Strom ist von kommunalen Stadtwerken nur sehr begrenzt zu beeinflussen.“ Nur bei Erzeugung, Beschaffung, Betrieb und Service besäße ein Stadtwerk kleine Spielräume für seine Preispolitik. Zwanzig Prozent des Strompreises gehen auf die Netznutzung zurück, ein Stadtwerk kann daran nichts ändern. Und den größten Anteil, mehr als 50 Prozent, machen Steuern und Abgaben aus. Doch über sie entscheidet der Bund.
Die Linksfraktion im Bundestag etwa will durch eine stärkere Preisaufsicht des Bundes, die Abschaffung der Rabatte für Großunternehmen und die Herabsetzung der Stromsteuer den Kilowattstundenpreis um fünf Cent senken. Dagegen soll eine Verschärfung des CO2-Emissionshandels mehr Geld in die Staatskasse spülen. Jedem Haushalt will die Linke ein kostenloses Grundkontingent an Energie zugestehen. Darüber hinausgehender Verbrauch würde teurer.
Genau solche möglichen Zusammenhänge zwischen Sozial- und Energieeffizienzzielen untersucht die Sozialwissenschaftlerin Kerstin Tews vom Forschungszentrum für Umweltpolitik der FU Berlin. Sie hat Daten von 22.000 einkommensschwachen Haushalten ausgewertet, die die Initiative Stromsparcheck beraten hat. Bei 28 Prozent davon steigen Verbrauch und Kosten immens, weil ihr Wasser elektrisch erwärmt wird. Im bundesweiten Durchschnitt sind nur 20 Prozent auf diese energie- und kostenintensive Technik angewiesen. Tews folgert: „Indizien lassen vermuten, dass arme Menschen eben nicht nur beim Einkommen, sondern vor allem bei der Energieeffizienz schlechter gestellt sind.“ Sie wohnten oft in schlechter gedämmten Gebäuden oder nutzten ältere Haushaltsgeräte mit hohem Verbrauch. Darin liege Potenzial für ein soziales Stadtwerk.
Tews gefällt die Definition des Energietisches von „Energiearmut“: „Er begreift Energiearmut als mangelhaften Zugang zu Effizienzdienstleistungen und eben nicht nur mit Blick auf niedrige Preise.“ Das gehe weit darüber hinaus, was mit dem Begriff in Deutschland sonst thematisiert werde. Zwei konkrete Ableitungen aus dieser Definition stehen im Gesetzentwurf: Das Stadtwerk soll sozialverträgliche energetische Gebäudesanierungen und den Einsatz energiesparender Haushaltsgeräte für Einkommensschwache fördern. Bei Sanierungen könnte ein Stadtwerk wohl zumindest Beratungen anbieten und Kompromisse vermitteln, wie ihn das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Mai mit einem Eigentümer von 350 Wohnungen schloss: Die Kommune beschleunigt das Genehmigungsverfahren für die Sanierung, der Eigentümer verzichtet auf eine Umlage der Kosten auf die Mieter. Vorbilder gibt es auch für die Abwrackprämie auf Stromfresser: In Stuttgart kassieren Stadtwerkekunden derzeit 50 Euro, wenn sie ihren alten gegen einen neuen, sparsamen Kühlschrank tauschen.
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