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taz🐾sachenAlles falsch: eine Gegendarstellung

Außer einer Kommilitonin, die später ein angesehenes Speiserestaurant in der Grolmanstraße betrieb, hat mich niemand „Schrotti“ genannt. Ich wurde wahlweise „Eisi“ oder „Jony“ genannt. Im Artikel steht: „Als der Reichstag … Mitte der siebziger Jahre noch der Wiedervereinigung harrte, war die Wiese davor ein beliebtes Fußballfeld. Sonntags mittags kickten hier die Recken der undogmatischen linken Szene, darunter auch ein Blondschopf mit einer Matte bis fast zur Hüfte“. Vor dem Reichstag haben wir nie gespielt, sondern neben der Westberliner Kongresshalle. Wir haben stets Samstag Mittag gespielt. Am Sonntag wären wir dazu wegen des Verzehrs von Stimmungsaufhellern am Samstagabend gar nicht in der Lage gewesen.

Im Artikel steht: „Nach dem Studium machte er sein Referendariat in der Kanzlei von Christian Ströbele.“ Das ist falsch. Mein Referendariat habe ich bei dem Anwalt Dr. Matthias Zieger gemacht. Ströbele kannte ich gut, weil ich ihm bei der Verteidigung meines Freundes Benny Härlin gegen den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) geholfen habe, dem dieser Vorwurf gemacht wurde, weil er mitverantwortlich für die Zeitung „Radikal“ gewesen sein soll. Die taz zeigt über den Artikel eine Zeichnung von Gerd Seyfried, die einen Anwalt auf Motorrad mit wehender Robe und Schlips zeigt. Dazu stelle ich fest: Ich frage auch in Gerichtssälen keine Robe. Einen Schlips schon gar nicht. Jony Eisenberg

Die taz gratuliert ihrem langjährigen Justiziar zum Geburtstag und hofft, dass das Datum stimmt.

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