taz🐾lage:
Herzlichen Glückwunsch, Jony!
Es gibt Texte in der taz, die kosten uns nach Veröffentlichung mehr Mühe und Aufmerksamkeit als vorher. Denn wenn jemand juristisch gegen uns vorgeht, müssen wir zum Nachweis, dass wir seriös gearbeitet haben, Material herbeikarren: Quellen, Belege, Zeugenaussagen. Und wer dann damit für uns vor Gericht zieht, das ist in aller Regel Johannes „Jony“ Eisenberg, unser Anwalt.
Weil Jony nun schon so unfasslich viele Verfahren für die taz gewonnen hat, sind wir von seiner Kompetenz komplett überzeugt. Beobachter schildern voller Hochachtung, wie Jony eine oberarmdicke Akte ergreift, 1.000 Seiten durchblättert, die Akte hinwirft und aus dem Stand erklärt, wo der Haken ist. Deshalb haben wir auch beinahe nichts dagegen, dass Jony auf dem Weg zum Urteil mit uns ebenso umspringt wie mit seinen GegnerInnen vor Gericht. Es geht ihm ja wirklich nur um die Sache. Und nicht um die Form, also etwa höfliche Anreden, Umgangstöne oder zeitverschwenderischen Sprachballast wie „danke“ oder „bitte“.
Bisweilen kommt eine Autorin deshalb auf die Idee, Jony hielte ihren Text für Mist. Das kann aber nicht stimmen. Denn Jony wirft sich mit einer Vehemenz vor Text und taz, die uns manchmal selbst erschreckt und der Autorin das lustige Erlebnis beschert, dass da jemand dem Richter besser beschreiben kann, was sie geschrieben hat, als sie selbst.
Es gibt dieses tolle Foto von der taz-Genossenschaftsgründung 1991 mit Jony, dem taz-Mitgründer Christian Ströbele und dem damaligen taz-Geschäftsführer Kalle Ruch. Jony starrt nachdenklich auf ein taz-Organigramm auf dem Tisch. Wir sind geneigt, in diesem versunkenen Blick seine seit Jahrzehnten unverbrüchliche Liebe zu uns zu erkennen. Auch wenn sie sich manchmal etwas ruppig äußert. Heute wird Jony 70 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch, Jony! uwi
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