risikoabschirmung: Blankoscheck für Pleitegeschäfte
Es ist schon seltsam. Da steht in der nächsten Woche eine der folgenreichsten Entscheidungen des Parlaments an, und der Finanzsenator übt sich in Geheimdiplomatie. Zustimmen, ja, das sollen die Abgeordneten. Nur was sie da abnicken, das soll das Geheimnis von Thilo Sarrazin bleiben.
Kommentar von UWE RADA
Dass nun am kommenden Donnerstag doch nicht nur abgestimmt, sondern zuvor auch noch etwas in die Akten geschaut werden darf, ist so gesehen ein Fortschritt. Nur: Dieser Fortschritt reicht bei weitem nicht aus. Denn noch immer sind bei der 3,73-Milliarden-Euro-Risikovorsorge, die das Land über Jahre hinweg 300 Millionen Euro jährlich kosten wird, mehr Fragen offen, als es bislang Antworten gibt.
Das betrifft zum einen die Summe. Wie kommt der Finanzsenator, zusätzlich zu den 4 Milliarden Mark (rund 2,05 Milliarden Euro), für die das Land bereits im vergangenen Jahr für die Bank geradegestanden hat, auf noch einmal 3,73 Milliarden Euro? Insgesamt, so heißt es immer wieder, belaufen sich sämtliche Risiken der Bank auf 30 Milliarden Euro. Nicht aus jedem Risiko, heißt das wohl, muss automatisch ein Haftungsfall werden.
Gerade weil das so ist, muss man dann aber auch über Haftungsfälle und Haftungsgründe reden. Doch genau das tut der Finanzsenator nicht, wenn er nicht nur den Sparkassenkunden ihr Sparguthaben, sondern auch den exklusiven Fondsanlegern ihre Millionengewinne sichern will. Ob Letzteres zwingend ist, ist nämlich noch gar nicht höchstrichterlich geklärt.
Was da am kommenden Donnerstag im Parlament zur Abstimmung steht, ist deshalb keine Risikoabschirmung, sondern ein rückwirkender Blankoscheck.
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