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rasterfahndungSchallende Ohrfeige

Es ist eine Überraschung, und sie kommt – leider – spät. Das Urteil des Landgerichts über die Unzulässigkeit der Rasterfahndung ist dennoch nicht umsonst. Nicht nur, weil es den Betroffenen, meist arabische Studenten, die Möglichkeit gibt, auf Löschung ihrer Daten zu drängen.

Kommentar von UWE RADA

Der Richterspruch ist auch eine schallende Ohrfeige für die Rechts- und Innenpolitiker des rot-grünen Übergangssenats. Zwei Wochen nach den Anschlägen in den USA hatte die taz die Rasterfahndung der Berliner Polizei aufgedeckt und vor einem „Generalverdacht“ gegen arabische Studenten gewarnt. Doch die damaligen Senatoren Wieland (Justiz) und Körting (Inneres) focht das nicht an. Sie stellten sich hinter die Rasterfahndung und bezichtigten ihre Kritiker, über’s Ziel hinauszuschießen.

Der gestrige Urteilsspruch rückt die Verhältnisse nun wieder zurecht, indem er der Hysterie, der damals auch jene Politiker verfielen, die sich ansonsten die Bürgerrechte auf die Fahnen schreiben, einen Spiegel vorhält. Und er ist zugleich ein Lehrstück in Sachen Opportunismus. Schließlich gab es außer der PDS keine Partei, die ähnlich wie nun die Richter argumentierte. Wir sollten eben alle Amerikaner sein.

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