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■ MediaBazaar"Test"-Verbot

Berlin (dpa/taz) – Weil sein Apfelsaft in der Juni-Ausgabe der Verbraucherzeitschrift test mit mangelhaft bewertet wurde, hat der Saftproduzent Klindworth eine einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts erwirkt. Laut Gerichtsbeschluß ist die Stiftung Warentest verpflichtet, alle Pressegrossisten aufzufordern, das Heft nicht an Einzelhändler auszuliefern. Abonnenten wie die taz hingegen können schon seit einigen Tagen nachlesen, was am Klindworth-Saft faul ist: Ausgerechnet in der sensorischen Prüfung, bei der Aussehen, Geschmack und Mundgefühl getestet wurden, schnitt das Produkt mangelhaft ab. Insgesamt scheiterten von 35 geprüften Säften vier an den strengen Kriterien der Tester. (Außer Klindworth noch „Aldi Fruchtoase“ und „Wesergold“) Die Stiftung Warentest hat gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt, der aber frühestens in ein bis zwei Wochen entschieden wird. Solange werden sich die Verbraucher noch auf ihre eigenen Geschmacksnerven verlassen müssen.

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