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notendruck

Grundschulgutachten

Die „Empfehlung für den Übergang in die Oberschule“ (Grundschulgutachten), die seit Anfang des Jahres in Berlin verbindlich ist, bindet den Zugang zu den Oberschulen zu 50 Prozent an die Durchschnittsnoten der beiden Zeugnisse in der 5. Klasse und zu 50 Prozent an die Noten des ersten Halbjahres der 6. Klasse.

In die Berechnung fließt der Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache zur einen Hälfte, der Durchschnitt aller alle anderen Fächer zur anderen Hälfte ein. Bei einer ermittelten Gesamtdurchschnittsnote von bis zu 2,2 muss eine Gymnasialempfehlung, von 2,8 bis 3,2 eine Realschulempfehlung und ab 3,8 eine Hauptschulempfehlung gegeben werden.

Das Gutachten enthält darüber hinaus Angaben zur Lernkompetenz und zur Persönlichkeit des Schülers. Diese Kriterien spielen eine Rolle, wenn die Notenwerte außerhalb der festgelegten Grenzen liegen.

Hintergrund der Neuregelung sind gerichtliche Auseinandersetzungen: In den vergangenen Jahren konnten Eltern ihre Kinder an eine Schule einklagen, weil die Gerichte die alten Gutachten regelmäßig als nicht justiziabel erachteten. Die Richter akzeptieren nämlich für die Einstufungen ausschließlich Noten.

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