: nitrofen
Als Krebs erregend eingestuft
Die Chemiker nennen den Stoff „2,4-Dichlorphenyl-p-nitrophenylether“, im Handel heißt er Tokkorn oder Tok-2: Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Nitrofen wurde 1981 in der alten Bundesrepublik, 1990 auch in den neuen Bundesländern verboten. Das in seiner Reinform weiße bis braune, kristalline Pulver gilt als stark giftig. Die Substanz reizt Augen, Haut und Schleimhäute, wiederholter Kontakt kann Hautausschläge hervorrufen. Effekte auf Blut und das Zentralnervensystem gelten als „möglich“.
Weil der Stoff ohnehin verboten ist, sind dafür auch keine Arbeitsplatz-Grenzwerte festgelegt. Der im Wasser unlösliche Stoff ist sehr stabil. Das heißt, er baut sich in der Natur kaum ab. Er kann sich deshalb in der Nahrungskette des Menschen anreichern, vor allem in Fischen und Pflanzen.
Nitrofen ist in den einschlägigen Datenbanken als „Krebs erregend“ und „erbgutverändernd“ eingestuft, und zwar in der Klasse II – also „am Tier getestet“. Bei Tierversuchen führten hohe Dosierungen – denen Menschen allerdings niemals ausgesetzt sind – zu genetisch bedingten Missbildungen, Zwerchfelldurchbrüchen und zum Ausbruch von Krebs.
Über die Wirkung von Nitrofen auf den Menschen gibt es keine Daten. Nicht einmal bei jenen Arbeitern und Bauern, die einst das Pflanzenschutzmittel herstellten oder aufs Feld brachten, wurden nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit festgestellt. Den Behörden reichten einst die Ergebnisse der Tierversuche aus, um Nitrofen zu verbieten. Mittlerweile ist die Substanz EU-weit verboten, die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Unterorganisation der WHO, stufte den Stoff als Krebs auslösend und Missbildungen bewirkend ein. RENI
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