miethai & co Schlüssel verloren: Kosten für Austausch des Schlosses
Der Verlust eines Haustürschlüssels kann für Mieter teuer werden. Ist eine Schließanlage vorhanden, so verlangen manche Vermieter bei Schlüsselverlust vom Mieter die Kosten für einen Austausch der gesamten Schließanlage. Eine Zahlungspflicht des Mieter besteht aber nur unter den folgenden Voraussetzungen:
Zum einen muss der Austausch der Schließanlage durch den Schlüsselverlust notwendig sein. Ist ein Missbrauch des abhanden gekommen Schlüssels ausgeschlossen, so ist der Austausch des Schlosses oder der gesamten Schließanlage nicht erforderlich. So hat beispielsweise das Landgericht Mannheim im Jahre 1977 einen Anspruch des Vermieters auf Ersatz der Kosten für ein neues Haustürschloss abgelehnt, da der Haustürschlüssel - nachweislich - bei einer Bootsfahrt in den Neckar fiel und ein Schlossaustausch nicht notwendig war.
Weiterhin muss der Mieter den Verlust des Schlüssels verschuldet haben. An einem Verschulden fehlt es beispielsweise, wenn ein Haustürschlüssel trotz aller Sorgfalt der Mieterin gestohlen wurde. In diesem Fall trägt die Mieterin nicht die Kosten einer neuen Schließanlage (AG Hamburg, Urteil vom 26.8.1999, in: WM 1999, S. 687).
In manchen Mietverträgen ist die Haftung des Mieter bei Schlüsselverlust geregelt. Jedoch sind Formularklauseln, die bei Schlüsselverlust dem Mieter immer die Kosten eines Schlossaustausches auferlegen, unwirksam. (Landgericht Berlin., Urteil vom 2.5.2000, GE 2000, S. 810).
Fotohinweis: Sabine Weis ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20259 Hamburg, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de
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