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Europäischer Gerichtshof billigt Uploadfilter

Onlinesharingdienste müssen weiterhin das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern. Das EU-Recht sehe „angemessene Garantien“ vor, um dabei unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungs- und die Informationsfreiheit zu verhindern, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er wies damit eine Klage Polens ab.

Hintergrund ist die umstrittene Urheberrechtsreform, welche schärfere Regeln für Onlinedienste wie beispielsweise Youtube und Facebook vorsieht.

Nach der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 haften solche Internetdienste für das rechtswidrige Hochladen geschützter Werke. Von dieser Haftung können sich Anbieter aber befreien, wenn sie die hochgeladenen Inhalte „aktiv überwachen“. Dies wird faktisch als Zwang gesehen, sogenannte Uploadfilter einzusetzen, die das Hochladen geschützter Inhalte verhindern.

Dagegen klagte Polen. Warschau sehe in der Richtlinie „eine erhebliche Bedrohung“ der Meinungsfreiheit, erklärte damals der stellvertretende polnische Außenminister Konrad Szymański. Auch der EuGH räumte nun ein, dass die Regelung zu einer Einschränkung dieser Grundrechte führt. Dies sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, geistiges Eigentum zu schützen. (afp)

Verband warnt vor Bedrohung der Zeitschriftenverlage

Zeitschriftenverleger sorgen sich wegen steigender Energie- und Papierpreise sowie gestiegener Postzustellungskosten um die Existenz zahlreicher Magazintitel. „Bei Fortschreibung der aktuellen Entwicklungen sind bis 2024 30 Prozent der Zeitschriftentitel in ihrer Existenz stark gefährdet“, teilte der Medienverband der freien Presse (MVFP) am Dienstag in Berlin mit. Das seien mehr als 2.000 von insgesamt mehr als 7.000 Zeitschriftentiteln.

Der Verband, der deutsche Zeitschriftenhäuser vertritt und ehemals Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hieß, beruft sich dabei auf eine repräsentative Branchenanalyse, die bereits vor rund einem Jahr erfolgte. „Weil in dieser Analyse weder die jüngsten Steigerungen der Papierpreise von bis zu 150 Prozent noch das Ausmaß der Erhöhung des Mindestlohns in 2022 noch die extrem gestiegenen Energiekosten berücksichtigt sind, ist die konkrete ökonomische Bedrohung einzelner Titel und ganzer Verlage deutlich akuter“, hieß es weiter. (dpa)

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