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lokalkoloratur

Der Mann kennt sich aus. Professor Klaus Püschel kennt sogar den Inhalt von Ermittlungsakten, ohne die Akten selbst zu kennen. Er weiß Details aus Obduktionsberichten, ohne diese gelesen zu haben. So wusste der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Uniklinik Eppendorf schon Ende April, dass der beim Brechmitteleinsatz im Dezember gestorbene Achidi J. einen Herzfehler hatte. Und das, obwohl Püschel nach Auskunft des Senates nicht den Obduktionsbericht der Berliner Universität gekannt habe, der zu diesem Ergebnis kam und damals noch unter Verschluss gehalten worden war. In der gestern beantworteten Senatsanfrage der GAL-Fraktion heißt es, „nein“, Püschel habe keine Einsicht in die Akten des Vorermittlungsverfahrens gehabt, das gegen eine Ärztin seines Rechtsmedizinischen Institutes geführt worden war. Und „nein“, auch den Obduktionsbericht habe er nicht lesen dürfen, aus dem sich ergab, ob seiner Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung der Prozess gemacht werden kann. Also: Eingebung? Hat Püschel den siebenten Sinn für äußerlich unerkennbare innere Erkrankungen? Falls ja, stimmt es vielleicht doch, das mit den „Göttern in weiß“. Und falls nicht, stellt sich eigentlich nur noch die Frage, wie er dann trotz Todesrisikos weiterhin gewaltsam Brechmittel verabreichen kann. EE

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