: karlsruhe entscheidet über homoehe
Partnerschaftshochburg Berlin
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Verfassungsmäßigkeit der so genannten Homoehe. Die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen hatten gegen das von der rot-grünen Regierung auf den Weg gebrachte und am 1. August 2001 in Kraft getretene Gesetz Verfassungsklage eingereicht. Zur Begründung hatten sie vor allem das so genannte Abstandsgebot angeführt: Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft müsse einen gebührenden „Abstand“ zur Ehe einhalten, weil nur diese im Grundgesetz besonders geschützt sei.
Die Bilanz nach einem Jahr Homoehe fällt unterschiedlich aus: Während es in ländlichen Gegenden noch viele Behörden gibt, die noch kein „Homopärchen“ zu Gesicht bekommen haben, verzeichnen die Standesämter in den Metropolen regen Zulauf. Spitzenreiter ist neben Frankfurt/Main und Offenbach auch Berlin mit über 800 Paaren; bundesweit sind es insgesamt rund 4.500. Dabei ist die Homoehe eine Männerdomäne. In Berlin werden gerade einmal 14 Prozent der Partnerschaften von lesbischen Paaren eingetragen.
Das BVerfG kann nun ein Jahr Ungewissheit für die Paare beenden. Es hat zwar schon im Juli des vergangenen Jahres in der Angelegenheit geurteilt, jedoch nur einen Eilantrag der klagenden Länder abgeschmettert.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen