■ intershop: Kann man den Paß zurückgeben?
Die Diskussion um die Staatsangehörigkeit nimmt kein Ende. Es ist fast so spannend wie seinerzeit beim Ladenschlußgesetz. Dort gab es zuletzt auch einen faulen Kompromiß, über den keiner mehr redet. Schließlich hat man sich ja geeinigt. Und das ist in Deutschland die Hauptsache: daß man sich einig ist, egal, wie die Sache aussieht.
Seit die Opposition ihre ersten Straßenstände in den Fußgängerzonen aufgestellt hat, mehren sich die Beschwichtigungsversuche der Gesetzesmacher. Die Bedingungen für die Einbürgerung werden immer drastischer formuliert. Keine Vorstrafen, eigener Lebensunterhalt, Verfassungstreue. Die Deutschen sind bekanntlich weder kriminell, noch leben sie von der Sozialhilfe. Wo habe ich das schon mal gehört? Vielleicht bei den verfassungstreuen „Republikanern“. Oder gar bei der DVU?
Nur einer, der sich schriftlich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, erhält den wertvollen deutschen Paß. Aber nur auf Abruf, wie es nun heißt. Bei Zuwiderhandeln könne ihm dieser Paß wieder abgenommen werden. Er hat ihn also nur auf Probe, wie mancher Deutsche den Führerschein. Vielleicht sollte man eine Art Schnupper-Staatsbürgerschaft einführen. Manche Parteien haben das bei der Mitgliedschaft probiert.
Staatsangehörigkeit auf Probe, der Betroffene eine Art Lehrling in der Ausübung des Grundgesetzes. Ist das gerecht? Vielleicht gefällt es manchem nach seiner Probezeit gar nicht mehr, Deutscher zu sein, und er würde den Paß gerne wieder zurückgeben. Zum Beispiel, wenn er merkt, daß er weiterhin von den Deutschen als Ausländer betrachtet wird. Trotz seines Passes.
Der Gerechtigkeit halber sollte auch ein Rückgaberecht bestehen. Wie bei jeder Ware und in jedem Kaufhaus, das etwas auf sich hält. Ein kostenloses Rückgaberecht für den deutschen Paß. Unter diesen Umständen könnte man ihn problemlos den ausländischen Kindern geben. Denn mit 18 hätten sie ein Rückgaberecht, und damit wäre ihre Entscheidungsfreiheit gewahrt. Und das ist doch eine Kernidee unserer Verfassung. Damit könnte sich die FDP gewiß anfreunden, und warum nicht auch die CDU, und schon hätten wir den guten alten Kompromiß, der schließlich auch das Ladenschlußgesetz möglich machte. Richard Wagner
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