in kürze WENIGER QUADRATMETER: Miete mindern
Ist die Wohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, darf die Miete dem OLG Karlsruhe zufolge gemindert werden. Das Gericht widerspricht damit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, wie Stiftung Warentest jetzt berichtet (Az. 17U 176/00). (ap)
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