in kürze VERURTEILTER DEALER: Keine Arbeitslosenhilfe
Ein verurteilter Drogenhändler hat kein Recht auf Arbeitslosenhilfe. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts NRW in Essen muss der Mann die 1993 bis 1995 erhaltene Unterstützung in Höhe von rund 10.230 Euro zurückzahlen (Az.: L 1 AL 85/01). (dpa)
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