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in kürze VERFAHRENSEINSTELLUNGEU-weit verbindlich

Straftäter sollen in Europa für eine Tat nur einmal belangt werden können. Das soll nach dem Vorschlag eines Rechtsgutachters beim EuGH auch dann gelten, wenn eine Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldbuße oder andere Auflagen eingestellt hat. (afp)