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in kürze URTEIL IN DORTMUNDKein Geld für Witwe

Hinterbliebenen steht keine Unfallrente zu, wenn ihre Angehörigen sich selbst fahrlässig mit Waffen töten. So entschied das Sozialgericht Dortmund gestern. Ein Schießsportler hatte sich aus Jux die Pistole in den Mund gesteckt. Dabei löste sich ein Schuss. (Az.: S 23 U 9/01) (dpa)