in kürze URTEIL FÜR ÄRZTE: Patient muss zuhören
Ein Arzt wird nicht für den Unfalltod eines Patienten haftbar gemacht, wenn der sich nach einer Behandlung gegen den ärztlichen Rat ans Steuer eines Wagens setzt. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht. Der Arzt verletze seine Überwachungspflicht nicht. (dpa)
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