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in kürze TROTZ KOMPOSTHAUFENGebühr für Biotonne

Wer seinen Mist kompostiert und die Biotonne gar nicht nutzt, muss trotzdem Gebühren zahlen. Einzelne könnten sich nicht einfach ausklinken, entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall von Oldenburger Hausbesitzern, die sich wehrten, 66 Euro zu zahlen. (Az. 11 Cz/00) (ap)