in kürze STREIT UM RABATT: 20 Prozent erlaubt
Händler dürfen unbefristet 20 Prozent Rabatt auf alle Waren geben. Das OLG Oldenburg hob ein Werbeverbot wegen unlauteren Wettbewerbs des Osnabrücker Landgerichts auf. Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes ist die Aktion für das OLG legal (Az. 1 U 107/02). (dpa)
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