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in kürze SCHLAFEN IM LABORKassen müssen zahlen

Krankenkassen müssen die Kosten für ambulante Untersuchungen in einem Schlaflabor übernehmen, auch wenn diese bislang noch nicht im Verzeichnis abrechenbarer Leistungen enthalten sind. Dies hat das Sozialgericht in Dortmund entschieden (Az.: S 13 (8) KR 295/01). (dpa)