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in kürze REISERECHTKein Geld für TUI

TUI darf höhere Treibstoffkosten nicht gegen Kunden geltend machen, wenn diese bereits gebucht haben. Das gelte auch für zusätzliche Gebühren, so das Oberlandesgericht Celle. Anderslautende Geschäftsbedingungen seien ungültig (Az.: 11 U 331/01). (dpa)