in kürze REISERECHT: Kein Geld für TUI
TUI darf höhere Treibstoffkosten nicht gegen Kunden geltend machen, wenn diese bereits gebucht haben. Das gelte auch für zusätzliche Gebühren, so das Oberlandesgericht Celle. Anderslautende Geschäftsbedingungen seien ungültig (Az.: 11 U 331/01). (dpa)
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