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in kürze RECHTSPRECHUNGGrenzen für Natur

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände Grenzen gesetzt. Die Naturschützer könnten sich bei Klagen gegen Bauvorhaben nicht auf Lärmschutz oder Wirtschaftlichkeit berufen. (Az.: 2 Q 1668/02) (dpa)