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in kürze RASENMÄHENNur noch bis 20 Uhr

Ab dem 1. September ist das Rasenmähen im Garten nur noch zwischen 7 und 20 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22 Uhr gestattet, so der Ring Deutscher Makler. Grund dafür sei die neue „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“, hieß es. (ap)