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in kürze PATIENTENSCHUTZÄrzte haften immer

Ärzte haften auch dann für Behandlungsfehler, wenn sie von ihren Patienten zur Anwendung der falschen Methode gedrängt wurden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der Arzt haftet in vollem Umfang, egal ob der Patient auf einer Behandlung besteht. (dpa)