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in kürze ÖFFENTLICHE PLÄTZEAuch für Punks

Ein genereller Platzverweis für Punks ist rechtswidrig. Ein zur Punkszene gehörender Student hatte sich gegen ein nur gegen Punks gerichtetes Aufenthaltsverbot für einen Platz gewandt. Punks seien nicht zugleich „Verhaltensstörer“, so das Karlsruher Verwaltungsgericht. (dpa)