in kürze NEUE LIEBE: Unterhalt nicht pfutsch
Eine neue Beziehung kostet nicht zwingend den Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten. Dies ist erst dann der Fall, wenn sich die Lebensgemeinschaft verfestigt hat. Davon ist nach einem Urteil des Koblenzer OLG nach zwei bis drei Jahren auszugehen Az. 9 WF 259/02. (dpa)
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