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in kürze NEONAZI ROEDERRevision hat Teilerfolg

Der BGH hat ein Urteil gegen den Rechtsextremisten Roeder teilweise aufgehoben. Roeder habe sich zwar wegen seiner Forderung nach Wiedererrichtung des „Reichs“ strafbar gemacht, doch müsse das Landgericht auch Roeders Meinungsfreiheit beachten. (dpa)