in kürze NEONAZI ROEDER: Revision hat Teilerfolg
Der BGH hat ein Urteil gegen den Rechtsextremisten Roeder teilweise aufgehoben. Roeder habe sich zwar wegen seiner Forderung nach Wiedererrichtung des „Reichs“ strafbar gemacht, doch müsse das Landgericht auch Roeders Meinungsfreiheit beachten. (dpa)
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