in kürze LINKSABBIEGER: Kopfdrehung nötig
Wer links abbiegt und dabei mit einem überholenden Fahrzeug kollidiert, muss den größten Schadensteil tragen. Jeder Linksabbieger habe sich notfalls mit einer Kopfdrehung zu überzeugen, dass kein Fahrzeug von hinten komme, so das OLG Frankfurt (Az.: 1 U 113/01). (dpa)
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