in kürze KÜNDIGUNG: Verwandte bevorzugt
Ein Arbeitgeber darf Verwandte von einer betriebsbedingten Kündigung ausnehmen, so das LAG Rheinland-Pfalz. Der Chef treffe keine fehlerhafte soziale Auswahl, wenn er statt einem verwandten Mitarbeiter einem anderen Arbeitnehmer kündige (Az.: 4 Sa 25/02). (dpa)
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