in kürze KURDEN IN TÜRKEI: Nicht alle verfolgt
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts NRW haben Kurden in der Türkei politische Verfolgung nicht allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit zu befürchten. Abgelehnten Asylbewerbern drohe nicht zwingend menschenrechtswidrige Behandlung. (Az. 8 A 4782/99.A) (dpa)
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