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in kürze KURDEN IN TÜRKEINicht alle verfolgt

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts NRW haben Kurden in der Türkei politische Verfolgung nicht allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit zu befürchten. Abgelehnten Asylbewerbern drohe nicht zwingend menschenrechtswidrige Behandlung. (Az. 8 A 4782/99.A) (dpa)