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in kürze ILLEGALE BAUTENUrteil: Alle abreißen

Eine Baugenehmigungsbehörde handelt rechtswidrig, wenn sie nicht die Beseitigung aller illegalen Gebäude in einem Gebiet verlangt. Solch ein Verfahren sei „ermessensfehlerhaft“, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil (Az.: 1 K 1783/02.KO). (dpa)