in kürze HOCHWASSER II: Keine Entlassungen
Kein Arbeitnehmer muss laut Arbeitsminister Riester (SPD) wegen des Hochwassers entlassen werden. Unternehmen, die wegen der Flutschäden ihre Arbeit einstellen müssten, könnten Kurzarbeit anmelden: „Die Arbeitsämter zahlen in diesem Fall den entfallenden Lohn.“ (dpa)
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