in kürze HARTZ-PROZESS: Urteil rechtskräftig
Das Urteil gegen Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist rechtskräftig. Hartz habe keine Revision eingelegt, so das Landgericht Braunschweig. Er war vor gut einer Woche im ersten Prozess um die VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung zu zwei Jahren Bewährung sowie 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. (dpa)
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