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in kürze HAFTENTSCHÄDIGUNGExgrenzer gewinnt

Ein Exgrenzsoldat der DDR hat nach seiner Doppelverurteilung wegen Mordes Anspruch auf Haftentschädigung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern. Exsoldat Günter Jablonski erhält nun 37.119 Euro. (Az.: BVerwG 3 C 7.02) (dpa)