in kürze HAFTENTSCHÄDIGUNG: Exgrenzer gewinnt
Ein Exgrenzsoldat der DDR hat nach seiner Doppelverurteilung wegen Mordes Anspruch auf Haftentschädigung. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern. Exsoldat Günter Jablonski erhält nun 37.119 Euro. (Az.: BVerwG 3 C 7.02) (dpa)
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