in kürze GERINGERER MIETEINZUG: Vermieter selbst schuld
Wenn der Vermieter einemMieter aus Versehen regelmäßig eine geringere Miete als vereinbart vom Konto abbucht, kann er die Differenz nicht unbedingt nachfordern. So entschied das Landgericht München in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 14 S 17240/01). (ap)
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