piwik no script img

in kürze GELD FÜR NACHHILFEElternteil muss zahlen

Ein geschiedener unterhaltspflichtiger Elternteil muss für Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten seiner Kinder zahlen. Laut Oberlandesgericht Koblenz sind die Kosten ein nicht vorhersehbarer Sonderbedarf und nicht mit den regelmäßigen Unterhaltszahlungen abgedeckt. (dpa)