in kürze FDP-SPENDENAFFÄRE: Nicht gütlich geeinigt
Eine Güteverhandlung um ein FDP-Sonderkonto von Möllemann ist vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht gescheitert. Der Exhauptgeschäftsführer der NRW-FDP, Kuhl, hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Der FDP-Anwalt lehnte die gütliche Einigung ab. (dpa)
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