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in kürze EX-DDR-BALLETTTÄNZERKeine Sonderrente

Exballetttänzer, die in der DDR im Dienste des Staates Pirouetten drehten, haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Sonderrente. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 2544/95). (afp)