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in kürze DIEBSTAHL IM URLAUBGeld nur bei Anzeige

Wenn Urlauber einen Diebstahl nicht sofort der Polizei melden, muss ihre Reiseversicherung den Schaden nicht ersetzen. Das hat das Amtsgericht München festgestellt. Die Geschädigten müssen prompt Anzeige erstatten, um die Aufklärungschancen nicht zu verhindern. (ap)