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in kürze BGH-URTEILKleine Läden geschützt

Großhandelsketten dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ihre Produkte nicht dauerhaft unter Einkaufspreis verkaufen. Ein solches Verbot solle die kleineren Firmen vor einer solchen Preisgestaltung schützen, teilte der BGH gestern in Karlsruhe mit. (rtr)