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in kürze BEAMTEN-BEIHILFENicht für Einzelzimmer

Ein kranker Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe für die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied, dass als Ausnahme nur gilt, wenn das Einzelzimmer „im Einzelfall objektiv medizinisch notwendig“ ist. (Az. 2 A 11443/02) (dpa)